21.12.2020 · Fachbeitrag · Erbscheinsverfahren
Nachlasspflegschaft bei (behaupteter) unklarer Erbrechtslage
| Nachdem die Testamentserben auf einen entsprechenden Antrag hin einen Erbschein erteilt bekamen, wendeten sich die gesetzlichen Erben gegen diesen Erbschein. Sie hegten Zweifel an der Eigenhändigkeit des Testaments. Das Nachlassgericht hat daraufhin ein Sachverständigengutachten zur Frage der eigenhändigen Errichtung des Testaments eingeholt. Die gesetzlichen Erben haben weiter vor dem Landgericht eine Erbenfeststellungsklage erhoben. Daraufhin hat das Nachlassgericht das Erbscheinsverfahren ausgesetzt und einen Nachlasspfleger bestellt. Zu Recht? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig