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  • 21.12.2020 · Fachbeitrag · Erbscheinsverfahren

    Nachlasspflegschaft bei (behaupteter) unklarer Erbrechtslage

    | Nachdem die Testamentserben auf einen entsprechenden Antrag hin einen Erbschein erteilt bekamen, wendeten sich die gesetzlichen Erben gegen diesen Erbschein. Sie hegten Zweifel an der Eigenhändigkeit des Testaments. Das Nachlassgericht hat daraufhin ein Sachverständigengutachten zur Frage der eigenhändigen Errichtung des Testaments eingeholt. Die gesetzlichen Erben haben weiter vor dem Landgericht eine Erbenfeststellungsklage erhoben. Daraufhin hat das Nachlassgericht das Erbscheinsverfahren ausgesetzt und einen Nachlasspfleger bestellt. Zu Recht? |