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  • 28.06.2023 · Nachricht · Erbscheinsverfahren

    Wer zahlt die Kosten für ein graphologisches Gutachten?

    | Nach dem Tod des Erblassers beantragte der A, gestützt auf ein handschriftliches Testament, einen gemeinschaftlichen Erbschein, der ihn und seine Schwester als Erben zu je 1/2 ausweist. Ein weiteres Kind des Erblassers trat dem mit der Begründung entgegen, das Testament stamme nicht vom Erblasser. Dies galt es zu beweisen. Über die Frage, wer auf den Kosten für ein insoweit notwendiges Sachverständigengutachten sitzen bleibt, hatte das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 8.5.23 zu entscheiden. |