28.03.2023 · Nachricht · Erbscheinverfahren
Schenkung oder doch ein Testament?
| Erblasser E erwarb mit seinem langjährigen Freund F ein Hausgrundstück, wobei der E mit einem Anteil von 64,29/100 und F mit 35,71/100 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden. Weiteres nennenswertes Vermögen hatte E nicht. Der F hat nach dem Tod des E ein handschriftlich verfasstes Schriftstück beim Nachlassgericht eingereicht: „Für den Fall meines plötzlichen Ablebens verschenke ich meinen Hausanteil an den Mitbesitzer des Hauses (…).“ Das OLG Brandenburg musste nun klären, ob in den Worten eine Erbeinsetzung zu sehen sei oder lediglich die Schenkung eines Anteils am Grundstück. |
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