· Fachbeitrag · Erbvertrag
Auslegung eines Erbvertrags zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
Der überlebende Vertragspartner kann im Einzelfall an die Erbeinsetzung eines seiner eigenen Kinder gebunden sein, das mehrere Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt und dem vorverstorbenen Vertragspartner besonders nahegestanden hat (OLG München 3.11.14, 31 Wx 280/14, Abruf-Nr. 143359). |
Sachverhalt
Die Erblasserin E lebte seit 1968 mit ihrem Lebensgefährten L in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. E hatte 4 Töchter aus erster Ehe, der L 2 Söhne aus erster Ehe. Die Lebensgefährten schlossen 1980 einen notariellen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben einsetzten; weiter bestimmten sie die jüngste Tochter T der E zur Erbin nach dem Längstlebenden. T lebte seit Beginn der neuen Beziehung der Mutter im Haushalt der E und des L. Weiter heißt es in dem Erbvertrag: „Dem Überlebenden von uns beiden wird das Recht eingeräumt, hinsichtlich des beiderseitigen Vermögens bzw. Nachlasses Teilungsanordnungen … zu treffen. Er soll insbesondere auch ermächtigt sein, den oder die Übernehmer des von uns hinterlassenen Grundbesitzes zu bestimmen sowie … die Erbteile der einzelnen Erben auch verschieden groß zu bestimmen.“
Nach dem Tod des L errichtete die E weitere Testamente zugunsten ihrer älteren Töchter. Nach dem Ableben der E beantragte die T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein; dem traten die Schwestern entgegen.
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