02.04.2025 · Nachricht · Erbvertrag
Zur Anwendung des § 2077 BGB auf einen kurz vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrag
| Gelten die §§ 2279, 2077 BGB – wonach eine Verfügung zugunsten des Ehegatten bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam ist – auch für einen Erbvertrag, der vor der Ehe geschlossen wurde? Darüber hatte das OLG Celle in seinem Urteil vom 27.1.25 (6 W 148/24, Abruf-Nr. 246804 ) jüngst zu entscheiden. |
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