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  • 27.06.2014 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung gehen auf die Erben über

    | Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH 12.6.14, C-118/13, Abruf-Nr. 141844 ). |