27.06.2024 · Nachricht · Gebührenprivilegierung
Umschreibung im Grundbuch: Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers kostenfrei möglich
| Nach Anmerkung 1 Satz 1 zu Nr. 14110 KV-GNotKG ist die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers kostenfrei, wenn der Eintragungsantrag (bzw. der Erbauseinandersetzungsvertrag) binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird. Fraglich kann dabei sein, ob die Gebührenprivilegierung allein den rechtzeitigen Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen Grundbuchamt voraussetzt oder ob auch schon Vollzugsreife vorliegen muss. Darüber hatte das OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 23.5.24 (10 Wx 13/24) zu entscheiden. |
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