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  • 25.02.2025 · Nachricht · Grundbuchamt

    Gebührenprivilegierung bei Grundbuchumschreibung nach Erbfall

    | Der Erblasser wurde von mehreren Erben in Erbengemeinschaft beerbt. Die Erbengemeinschaft schloss einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag und übertrug darin einer der Beteiligten ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Das Grundbuchamt erhob Kosten für die Umschreibung. Der Gebührenprivilegierung nach Nr. 14110 Anm. 1 KV-GNotKG stehe der Umstand entgegen, dass die Eintragung nicht als „Erbin“ erfolgt sei, weil insoweit der notariell beurkundete Erbauseinandersetzungsvertrag mit der Auflassung „dazwischen“ getreten sei. Dies sieht das OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 16.1.25 (10 Wx 2/25 e, Abruf-Nr. 246675 ) zu Recht anders. |