28.03.2023 · Nachricht · Gemeinschaftliches Testament
Bestimmung eines Schlusserben: konkludente Ersatzerbeneinsetzung?
| Die spätere Erblasserin E setzte mit Testament aus 1997 ihren Sohn S zu ihrem Alleinerben ein. In 2000 errichtete sie mit ihrem Ehemann M ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Erben einsetzten und den S zum Schlusserben bestimmten. Nach dem Tod der E beantragte der S unter Vorlage des Testaments aus 1997 die Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins. Daraufhin reichte der M das gemeinschaftliche Testament 2000 beim Nachlassgericht ein und erklärte sogleich die Ausschlagung der angefallenen testamentarischen Erbfolge sowie die Annahme des gesetzlichen Erbes. Im Weiteren beantragte der M einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist. Zu Recht? |
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