· Fachbeitrag · Gemeinschaftliches Testament
Teilungsanordnung oder Vermächtnis? Auf den Begünstigungswillen kommt es an
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
(OLG Koblenz 27.11.13, 5 U 851/13, Abruf-Nr. 140586) |
Sachverhalt
Die Eheleute hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und die fünf Kinder zu Schlusserben einsetzten. Nach der weiteren Regelung hatte der überlebende Ehegatte die Befugnis, im Kreis der Abkömmlinge neu zu testieren.
Nach dem Tod der Ehefrau testierte der Erblasser Mitte 1998 neu. Er setzte seine fünf Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Seinem Sohn wandte er „im Voraus und ohne Anrechnung auf das Erbrecht“ sein Hausanwesen samt Mobiliar und seinen Pkw zu. Dafür sollte er an seine Geschwister nach Eintritt des Erbfalls jeweils (wertgesichert) 15.000 DM zahlen. In einer weiteren letztwilligen Verfügung von Anfang 2010 schränkte der Erblasser die Berechtigung des Sohnes hinsichtlich des Hausinventars und des Fahrzeugs zugunsten einer seiner Töchter ein und begründete für seine Lebensgefährtin ein Wohnrecht an der Immobilie sowie deren Inventar.
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