28.08.2024 · Nachricht · Gerichtsstand
Dementer deutscher Erblasser verstirbt in polnischem Pflegeheim: Welches Gericht ist international zuständig?
| Der deutsche Staatsangehörige E ist in einem Pflegeheim in Polen verstorben. Zuvor lebte er zusammen mit seiner Ehefrau in Deutschland. Ab 2022 litt E an zunehmender Demenz und wurde zum Pflegefall. Zunächst lebte er in verschiedenen Pflegeheimen in Deutschland, ab April 2023 in einem Pflegeheim in Polen. E hatte kein Vermögen in Polen, sein gesamtes Vermögen – maßgeblich bestehend aus einem Immobilien- und einem Gesellschaftsanteil – befand sich in Deutschland. E sprach kein Polnisch und hatte familiäre sowie soziale Verbindungen allein nach Deutschland. Er wurde von seiner Ehefrau gegen bzw. ohne seinen Willen in dem Pflegeheim in Polen untergebracht. Nach seinem Tod stellte sich die Frage, welches Gericht nun international zuständig ist. |
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