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  • 25.11.2024 · Nachricht · Geschäftswert

    Landwirtschaftliches Gebührenprivileg trotz Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs in eine GbR?

    | Landwirt L war Alleineigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke mit einer Hofstelle. Die landwirtschaftlichen Grundstücke übertrug er im Wege vorweggenommener Erbfolge auf seinen Sohn, den Betrieb brachte er in eine GbR ein, deren Gesellschafter L, dessen Sohn und zwei weitere Landwirte sind. L übertrug zeitgleich auch seinen Gesellschaftsanteil auf seinen Sohn. Der Einheitswert des landwirtschaftlichen Grundbesitzes beträgt 46.885 EUR, der Verkehrswert rd. 3,6 Mio. EUR. Das OLG Celle hatte in seinem Beschluss vom 14.10.24 nunmehr zu entscheiden, ob der Geschäftswert privilegiert gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG mit dem vierfachen Einheitswert oder aber nach dem deutlich höheren Verkehrswert zu bemessen ist. |