11.04.2018 · Fachbeitrag · Grundbuchamt
Kostenprivilegierung auch ohne Hofvermerk
| Das OLG Celle hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Gebührenprivilegierung nach § 48 Abs. 1 GNotKG in Betracht kommt: Die Vorschrift betrifft Vorgänge im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle an eine oder mehrere natürliche Personen. Der maßgebliche Geschäftswert bemisst sich dann nicht nach dem Verkehrswert des übertragenden Vermögens, sondern beträgt höchstens das Vierfache des letzten Einheitswerts. |
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