· Nachricht · Gesetzesentwurf
Bundeskabinett leistet Formulierungshilfe bei neuem Gesetz
| Das Bundeskabinett hat am 15.2.17 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten beschlossen. |
Der Antrag sieht folgende Einschränkung vor: Im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls des einen Ehegatten soll die gesetzlich fingierte Ehegattenvertretung auf die reine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt werden. Eine Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie der Abschluss von Verträgen und die Geltendmachung von Ansprüchen des Vertretenen auf medizinische Leistungen ist entfallen. Der Vertretende ist auch nicht mehr berechtigt, Unterbringungsmaßnahmen zuzustimmen oder die Post zu öffnen. Dadurch, dass die Vertretungsfiktion nur noch den Gesundheitsbereich umfassen soll, ist die Missbrauchsgefahr deutlich abgemildert. Zudem können die Ehegatten der Vertretungsfiktion jederzeit widersprechen.
Insgesamt ist es zu begrüßen, dass das Gesetz nicht in Konkurrenz zu einer eigenverantwortlichen Vorsorge treten soll. Hierzu führt die Bundesregierung zutreffend aus: „Gleichzeitig ist aber zu befürchten, dass eine Regelung nach dem Vorschlag des Bundesrats bei vielen Betroffenen den Eindruck erwecken würde, dass umfassende Vorsorge nicht erforderlich sei mit der Folge, dass die vorzugswürdige Vorsorgevollmacht an Bedeutung verlieren würde. Diese Entwicklung ist mit der Einführung eines ‚Notvertretungsrechts‘, wie es der Vorschlag vorsieht, nicht in gleicher Weise zu befürchten.“