· Fachbeitrag · Gesetzliche Erbfolge
Alleinerbin vernichtet das Testament
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Welche Nachweise sind erforderlich, wenn jemand sein Erbrecht aus einem nicht mehr vorhandenen Testament herleiten will, das er selbst vernichtet hat? Mit Beschluss vom 27.12.18 hat das OLG Frankfurt a. M. dazu Stellung genommen. |
Sachverhalt
Nach dem Tod ihres Ehemanns M beantragte dessen Ehefrau E einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Sie stützt ihr Erbrecht auf ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament aus Oktober 2001. Allerdings konnte sie dieses Testament nicht vorlegen, da sie es vernichtet hatte. Die E gab an, sie habe unter Vorlage des genannten Testaments bereits die Bankkonten umschreiben lassen und das Auto umgemeldet. Eine Kopie des Testaments ist nicht angefertigt worden. Die E hatte angenommen, es sei alles erledigt, und das Testament in ihrem Schredder vernichtet. Tatsächlich war noch Grundbesitz im Nachlass vorhanden.
Das Testament soll folgenden Wortlaut gehabt haben: „Hiermit setzen wir uns gegenseitig als Erben ein. Nach unser beider Tod vermachen wir unser gesamtes Vermögen zu gleichen Teilen G1 und G2.“ Bei den Schlusserben handelt es sich um die Tochter einer Cousine des Ehemanns und um deren Sohn.
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