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  • · Fachbeitrag · Grundbesitz

    Allein mit privatschriftlicher Vorsorgevollmacht darf kein Grundbesitz veräußert werden

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    | Hat der Betroffene allein eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt und steht eine Grundstücksveräußerung an, muss für diesen Bereich eine Betreuung eingerichtet werden - so der BGH. |

     

    Sachverhalt

    Die an fortgeschrittener seniler Demenz leidende 88-Jährige hatte ihrer Tochter eine privatschriftliche General- und Vorsorgevollmacht erteilt, deren Wirksamkeit nicht in Zweifel steht. Um die laufenden Kosten zu decken, insbesondere die Heim- und Pflegekosten, sollte eine Immobilie der Mutter veräußert werden.

     

    Da die privatschriftliche Vorsorgevollmacht zur Veräußerung von Grundbesitz nicht ausreichend ist, regte die Tochter an, eine Betreuung einzurichten. Hiergegen wandte sich die Schwester, die sich gegen die beabsichtigte Grundstücksveräußerung stellte und anbot, einen eventuellen Fehlbetrag zu decken.