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  • · Fachbeitrag · Grundbesitz

    Grundstücksverkauf: Grundbuchamt verlangt Zustimmung vom Nacherben und Ersatznacherben

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    Ist im Grundbuchverfahren darüber zu entscheiden, ob die Eintragung eines Eigentumswechsels aufgrund einer Verfügung des Vorerben vorzunehmen ist, ist dem Nacherben, nicht aber etwaigen Ersatznacherben rechtliches Gehör zu gewähren (OLG Karlsruhe 25.8.15, 11 Wx 66/15, Abruf-Nr. 145719).

     

    Sachverhalt

    V ist als befreiter Vorerbe Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, das er verkaufte. Das Grundbuchamt machte den Vollzug durch Zwischenverfügung davon abhängig, dass die Zustimmung der Nacherben und Ersatznacherben nachgewiesen oder zumindest deren Anschrift mitgeteilt werde. Es vertrat die Auffassung, die Anhörung dieser Beteiligten sei geboten, weil das Grundbuchamt zu prüfen habe, ob der Vorerbe nicht i.S. von § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich verfüge.

     

    Das Grundstück wurde zu einem Preis verkauft, der exakt dem Bodenrichtwert entsprach. Allerdings lasteten auf dem Grundbesitz Grundschulden, die insgesamt höher waren als der Kaufpreis.