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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Grundbuchamt

    Änderung eines notariellen durch ein handschriftliches Testament

    | Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden (OLG Hamm 6.9.12, I - 15 W 260/12, Abruf-Nr. 131362 ). |