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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Grundbuchamt

    Grundbuchamt durfte einen Erbschein verlangen, Einigungsberechtigung nicht ausreichend

    | § 35 Abs. 1 S. 2 GBO ermöglicht es nicht, den Nachweis der Erbenstellung durch Vorlage eines in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Auslegungsvertrags über ein privatschriftliches Testament zu führen (OLG München 15.11.12, 34 Wx 417/12, Abruf-Nr. 130619 ). |