· Fachbeitrag · Testament
Testamentsvollstreckerin verkauft Grundstück aus dem Nachlass an sich und einen der Miterben
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 16.11.17 mit der Frage des Nachweises der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt zu beschäftigen. |
Sachverhalt
Der Erblasser E bestimmte in einem privatschriftlichen Testament seine vier Kinder zu gleichen Teilen zu seinen Erben und ordnete Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstreckerin (TVin) sollte alle gesetzlichen Befugnisse haben und ‒ soweit zulässig ‒ von allen gesetzlichen Beschränkungen, auch denjenigen des § 181 BGB, befreit sein.
Nach dem Tod des E übertrug die TVin ein Nachlassgrundstück auf sich selbst und auf einen der Miterben. Als Kaufpreis war der Betrag von 345.000 EUR vereinbart. Diesen Kaufpreis entnahm die TVin einem vor Beurkundung erholten Wertgutachten.
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