26.05.2023 · Nachricht · Grundbuchliches Verfahren
Geschäftswert im Verfahren auf Löschung eines Hofvermerks
| Ob der Geschäftswert in Verfahren auf Löschung des Hofvermerks mit dem (einfachen) Einheitswert oder eines Bruchteils des Verkehrswertes zu bestimmen ist, wird nicht einheitlich beantwortet. Teilweise wird vertreten, den Geschäftswert im Regelfall auf 10 % des Verkehrswerts festzusetzen – so noch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 9.2.23 (10 W 65/22; vgl. auch Korintenberg/Bormann, 22. Aufl., § 36 GNotKG Rn. 62). Das OLG Celle schließt sich in seinem jüngsten Beschluss vom 2.5.23 (7 W 14/23, Abruf-Nr. 235434 ) allerdings der Gegenansicht an, wonach der Geschäftswert im Regelfall mit dem einfachen Einheitswert zu bemessen ist (so schon OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.6.22, 10 W 8/21). |
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