· Fachbeitrag · Grundstücksschenkung
Abfindung für einen Erbverzicht: Schenkung oder Gegenleistung?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Vorliegend wurde eine Grundstücksschenkung im Zusammenhang mit dem Erbverzicht erklärt. Der BGH hat nun entschieden, dass es für die Frage, ob eine unentgeltliche Zuwendung gewollt war und die Schenkung gegebenenfalls widerrufen werden kann, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. |
Sachverhalt
Der Vater schloss mit seiner Tochter aus erster Ehe einen notariellen Vertrag, der als „mittelbare Grundstücksschenkung - Erbvertrag - Erb- und Pflichtteilsverzicht“ bezeichnet war.
- Darin verpflichtete sich der Vater in Abschnitt I, seiner Tochter einen Geldbetrag zum Erwerb einer genau bezeichneten Immobilie zu schenken.
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