31.10.2023 · Nachricht · Herausgabeverlangen
Rücknahme eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags aus der amtlichen Verwahrung
| Eheleute hatten einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag geschlossen, der in die amtliche Verwahrung gegeben wurde. In einem späteren gemeinschaftlichen Testament widerriefen und ersetzten sie die erbvertragliche Regelung. Auch dieses Testament wurde in amtliche Verwahrung gegeben. Die Eheleute erklärten sodann mit weiterer notarieller Urkunde die Aufhebung der geschlossenen Verträge rückwirkend ab Vertragsschluss und beantragten durch ihre Verfahrensbevollmächtigte die Rückgabe des Erbvertrags und die Rückgabe des gemeinschaftlichen Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Das Nachlassgericht lehnte dies ab. Zu Recht? |
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