28.09.2023 · Fachbeitrag · Kosten des Rechtsstreits
Wie bemisst sich der Streitwert einer Stufenklage?
| Der spätere Erblasser E setzte seine Ehefrau F zur Alleinerbin ein. Nach seinem Tod machte Sohn S Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend und erhob eine Stufenklage. Seine Pflichtteilsquote bezifferte S auf 1/16, den Wert seiner Ansprüche auf mindestens 10.000 EUR. Mit Teilurteil wurde die F zur Vorlage eines Verkehrswertgutachtens hinsichtlich einzelner, zum Nachlass gehörender Gegenstände verurteilt. Nachdem die F dem S auf die Pflichtteilsansprüche 265.000 EUR gezahlt hatte, erklärte S den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das Landgericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf 10.000 EUR fest und erlegte der F die Kosten des Rechtsstreits auf. Dagegen legte der Anwalt der Beklagten F eine Streitwertbeschwerde ein. Und im Ergebnis wohl zu Recht. Das OLG München setzte den Streitwert in seinem Beschluss von 14.8.23 auf bis zu 230.000 EUR fest. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig