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  • · Nachricht · Landessozialgericht Baden-Württemberg

    Rente wurde knapp drei Jahre über den Tod hinaus bezahlt

    | Ein griechisches Ehepaar, das lange Zeit in Deutschland lebte und arbeitete, kehrte nach Erreichen des Rentenalters im Jahr 2001 nach Griechenland zurück. Der Ehemann bezog aus Deutschland eine Altersrente. Am 18.3.11 starb der Versicherte, wovon der Rentenversicherungsträger jedoch erst im Januar 2014 erfuhr. |

     

    Die Witwe hatte die nach dem Tod des Versicherten eingegangenen Rentenzahlungen ‒ im Zeitraum bis einschließlich Februar 2014 insgesamt rund 32.000 EUR ‒ für ihre eigene Lebensführung verbraucht. Die Rente wurde zurückgefordert, jedoch nicht zurückgezahlt. Ende 2015 verstarb die Witwe des Versicherten. Die Kinder der Witwe verweigerten ebenfalls die Rückzahlung. Zu Unrecht, wie das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 21.9.17 (L 10 R 1734/17, Abruf-Nr. 197808) entschied. Auch nach griechischem Erbrecht haften die Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 290 | ID 45002390