08.05.2014 · Fachbeitrag · Landgericht Mosbach
Diebstahl von Wurst rechtfertigt nicht den Pflichtteilsentzug
| Die Eltern hatten ihrem Sohn S den Pflichtteil entzogen, mit der Begründung, er habe wiederholt Wurst aus der elterlichen Metzgerei gestohlen und den Vater bedroht. S trägt vor, er habe zwar während seiner Tätigkeit in der Metzgerei Wurst mitgenommen, das hätten seine Eltern aber gestattet, da er keinen Lohn erhalten habe. Auch habe er häufig mit seinem verstorbenen Vater gestritten, dabei aber keine Todesdrohung ausgesprochen. Lediglich seinem Schwager habe er einmal 1.200 EUR weggenommen, weil er bei der Heizkostenabrechnung benachteiligt worden sei. Er habe das Geld aber zurückgegeben. |
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