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  • · Fachbeitrag · Nachlassgegenstände

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung trotz Veräußerung

    von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    | Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 29.9.21 kann einem Pflichtteilsberechtigten der Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann zustehen, wenn der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. |

     

    Sachverhalt

    Der Pflichtteilsberechtigte verlangte Auskunft und Wertermittlung in Bezug auf einen in den Nachlass gefallenen Miteigentumsanteil an einem Gebäudegrundstück. Zeitnah nach dem Erbfall wurde dieser Anteil zu einem Preis von 65.000 EUR verkauft. Laut einem Gutachten für eine ‒ im Ergebnis erfolglos verlaufene ‒ Teilungsversteigerung ergab sich ein Wert von 245.000 EUR. In der Bewertung durch eine Bank wurde der Wert mit 58.000 EUR bemessen. Ein weiteres Gutachten kam auf einen Wert von 120.000 EUR bis 175.000 EUR.

     

    Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, es fehle an einem schutzwürdigen Interesse an der Wertermittlung. Zum einen sei die Immobilie verkauft, zum anderen lägen bereits drei höchst unterschiedliche Bewertungen vor. Eine neuerliche Bewertung würde die Unsicherheiten zum Verkaufswert der Immobilie nur noch steigern. Der BGH sah das jedoch anders.