· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit
Regress der Staatskasse gegen die Erben wegen Betreuervergütung
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
(BGH 27.8. 14, XII ZB 133/12, Abruf-Nr. 142928) |
Sachverhalt
Für den Erblasser bestand seit Februar 2007 eine Betreuung. Aus der Staatskasse wurde eine Betreuervergütung von insgesamt 7.339,20 EUR bezahlt. Der Betroffene verstarb im Oktober 2010 und wurde aufgrund notariellen Testaments von seinen beiden Kindern jeweils zur Hälfte beerbt. In dem Testament hatte der Betroffene angeordnet, dass seine Lebensgefährtin ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an Räumen in dem Hausanwesen erhalten sollte.
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Hausgrundstück. Der Wert der Nachlassaktiva beträgt knapp 44.000 EUR. Die beiden Erben haben gegen die Rückerstattungsforderung der Staatskasse eingewandt, das Wohnungsrecht für die Lebensgefährtin sei mit rund 39.000 EUR zu bewerten und stehe einer Verwertung des Hausgrundstücks entgegen. Es fehle daher an einem ausreichenden Nachlasswert zur Rückzahlung der Betreuervergütung.
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