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  • 25.04.2024 · Nachricht · Nachlassverwaltung

    Antrag auf Teilungsversteigerung eines Grundstücks: Benötigt der Nachlassverwalter eine gerichtliche Genehmigung?

    | Das OLG Frankfurt hat die Frage, ob ein Nachlassverwalter für den Antrag auf Teilungsversteigerung eines Grundstücks eine gerichtliche Genehmigung benötigt, in seinem Beschluss vom 11.3.24 (21 W 16/24, Abruf-Nr. 241113 ) entgegen der herrschenden Meinung verneint. Das ergebe sich aus dem Unterschied von Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung. Die Nachlasspflegschaft dient der Ermittlung und vor allem auch dem Schutz unbekannter Erben sowie der Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses. Ein Nachlassverwalter ist hingegen allein dafür zuständig, den Nachlass zu verwalten. |