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  • · Nachricht · Oberlandesgericht Celle

    Mutter möchte KG-Anteil auf ungeborene Tochter übertragen

    | Die Mutter M ist an einer Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt, die Windkrafträder betreibt. Im Dezember 2017 übertrug sie einen Anteil ihres KG-Anteils auf ihre ungeborene Tochter, die im April 2018 geboren werden soll. Das Handelsregister versagte den Eintrag ins Handelsregister. Die Schenkung eines KG-Anteils an eine ungeborene Leibesfrucht könne nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden. |

     

    Mit Beschluss vom 30.1.18 gab das OLG Celle dem Handelsregister Recht (OLG Celle 30.1.18, 9 W 13/18, Abruf-Nr. 200256). Der Gesellschafterwechsel kann erst eingetragen werden, wenn er vollzogen ist. Gegen die Zulässigkeit des Eintrags tatsächlich noch nicht wirksam gewordener, ungewisser künftiger Rechtserwerbe im Handelsregister spricht das Prinzip der Registerwahrheit und der Registerklarheit. Weiter würde dies die Gefahr eines herrenlos gewordenen Kommanditanteils heraufbeschwören, falls es zu der erhofften Lebendgeburt nicht käme.

     

    Das OLG Celle hat allerdings die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil es über die Eintragungsfähigkeit der Gesellschafterstellung einer ungeborenen Leibesfrucht in das Handelsregister bisher keine Entscheidung gibt, die Sache also grundsätzliche Bedeutung hat.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 77 | ID 45189161