06.05.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf
Es ist mein ausdrücklicher Wille, dass die gesamte Verwandtschaft nichts erbt
| Die Erblasserin E hatte bestimmt, dass zunächst ihre Mutter, sodann ihr Vater erben solle und für den Fall, dass „keiner von uns überleben“ sollte, das gesamte Vermögen einem wohltätigen Zweck („Kinderkrebshilfe, Tierschutz etc.“) zugeführt werden soll und „die gesamte Verwandtschaft nichts erbt“ (OLG Düsseldorf 2.9.14, 3 Wx 80/13, Abruf-Nr. 144421 ). |
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