27.02.2014 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf
Handschriftliches Testament war nicht auffindbar
| Seine Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren privatschriftlichen Testaments kann der Erbe nicht dadurch beweisen, dass ein Zeuge bestätigt, der Erblasser habe mehrfach auf Familienfeiern und ähnlichen Anlässen erklärt, dass er ein handschriftliches Testament aufgesetzt habe und bei sich zu Hause aufbewahre (OLG Düsseldorf 16.8.13, 3 Wx 134/13, Abruf-Nr. 140252 ). | |
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