10.05.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf
Testamentsvollstrecker hat sich am Nachlass bedient – zu Recht?
| Bedient ein Testamentsvollstrecker eigene Forderungen aus dem Nachlass, ohne diese dem Erben gegenüber in einer nachvollziehbaren, geschweige denn prüffähigen Weise darzutun, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung aus dem Amt (OLG Düsseldorf 18.12.12, I-3 Wx 260/11, Abruf-Nr. 131349 ). |
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