01.10.2014 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Koblenz
Pflichtteilsberechtigter hat keinen Anspruch auf Belegvorlage
| Die Eltern hatten sich testamentarisch gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und ihre Tochter, die Klägerin K, ausdrücklich enterbt. Nach dem Tod des Vaters machte die Tochter Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend. Gegenstand des Auskunftsverlangens war es insbesondere, etwaige ergänzungspflichtige Schenkungen des Erblassers E an die Beklagte und damit die Berechnungsgrundlagen für den fiktiven Nachlassbestand zu erfahren. |
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