06.11.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht München
Bausparkasse hat ihre Forderung nicht fristgerecht angemeldet
| Im Aufgebotsverfahren über einen Nachlass werden die Nachlassgläubiger festgestellt. Am 17.11.14 erließ das AG das Aufgebot und forderte die Nachlassgläubiger auf, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis zum 17.3.15 vor dem AG anzumelden. Der Beschluss wurde den Antragstellern, zu denen eine Landesbausparkasse gehörte, am 20.11.14 zugestellt. |
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