Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.11.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht München

    Bausparkasse hat ihre Forderung nicht fristgerecht angemeldet

    | Im Aufgebotsverfahren über einen Nachlass werden die Nachlassgläubiger festgestellt. Am 17.11.14 erließ das AG das Aufgebot und forderte die Nachlassgläubiger auf, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis zum 17.3.15 vor dem AG anzumelden. Der Beschluss wurde den Antragstellern, zu denen eine Landesbausparkasse gehörte, am 20.11.14 zugestellt. |