18.09.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Schleswig
Ein unlesbares handschriftliches Testament ist ungültig
| Das OLG Schleswig stellt klar, dass es sich bei einem nicht entzifferbaren Schriftstück nicht um ein formgültiges Testament handelt (OLG Schleswig 16.7.15, 3 Wx 19/15, Abruf-Nr. 145470 ). Nur der formwirksam verlautbarte Wille der Erblasserin sei maßgeblich. Deshalb müsse der Inhalt vollständig aus der Urkunde hervorgehen. Soweit diese unlesbar sei, könnten außerhalb der Urkunde liegende Umstände und die Aussagen von Zeugen nicht darüber hinweghelfen (Weidlich in Palandt, § 2247 BGB, Rn. 9). |
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