· Nachricht · Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Antrag auf PKH abgelehnt: Kläger ist bestattungspflichtig
| Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wird, etwa wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr schwere Straftaten - z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch - begangen hat (OVG Schleswig-Holstein 26.5.14, 2 O 31/13, Abruf-Nr. 143450 ). |
Die Eltern hatten den Hof auf ihren Sohn übertragen. Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung der gemeinsam bewohnten Flächen und das Heizverhalten führten letztlich zu der Rückübertragung des Hofes. Zerrüttete Familienverhältnisse sind aber nur in Ausnahmefällen ein Grund dafür, dass die Bestattungskosten nicht von Angehörigen übernommen werden müssen.
Quelle: ID 43231326