· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück als Pflichtteilsergänzungsansprüche?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Inwieweit können allein von einem Ehegatten getragene Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück Pflichtteilsergänzungsansprüche begründen? Diese Frage hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 27.3.18 beantwortet. |
Sachverhalt
Der Vater schenkte seinem in zweiter Ehe verheirateten Sohn ein unbebautes Grundstück. Auf diesem Grundstück wurde ein Einfamilienhaus errichtet. Zur Finanzierung nahmen der Sohn und seine Ehefrau ein Bankdarlehen auf. Im weiteren Verlauf übertrug der Ehemann der Ehefrau einen Miteigentumsanteil von 1/2 an dem Grundbesitz als „ehebedingte Zuwendung“. Das Darlehen wurde allein von dem Ehemann bedient.
Die Eheleute hatten sich weiter durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod des Ehemanns fordern die beiden Kinder des Ehemanns aus erster Ehe Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzungsansprüche sind hier in Bezug auf die Immobilie und deren Finanzierung drei Positionen relevant:
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