· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Je geringer der Wert des Nießbrauchs, desto höher der Pflichtteilsergänzungsanspruch
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Wird ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt und löst diese Schenkung beim Tod des Schenkers Pflichtteilsergänzungsansprüche aus, ist bei der Bewertung des Nießbrauchsrechts auf die statistische Lebenserwartung des Schenkers im Zeitpunkt der Schenkung abzustellen. Eine tatsächlich erkrankungsbedingt geringere Lebenserwartung ist nur im Ausnahmefall zu berücksichtigen ( OLG Hamburg 5.5.15, 2 U 11/13, Abruf-Nr. 145483 ). |
Sachverhalt
Die Eltern übertrugen ihrer Tochter T1 zu Lebzeiten ein Hausgrundstück unter Nießbrauchsvorbehalt. Nach dem Tod beider Elternteile wurde T1 Alleinerbin nach der zuletzt verstorbenen Mutter. Die Tochter T2 machte Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend.
Streitig war hier die Bewertung des Nießbrauchsrechts. Der Gutachter ermittelte den Wert zum Zeitpunkt der Schenkung auf Basis der statistischen Lebenserwartung der Schenker. Hiergegen wandte die T2 ein, es müsse von der tatsächlichen - deutlich geringeren - Lebenszeit ausgegangen werden. Jedenfalls bei sehr starkem Auseinanderfallen von statistischer und tatsächlicher Lebensdauer - wie hier - sei eine Einzelfallentscheidung geboten.
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