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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht

    Keine Stundung der Pflichtteilsansprüche

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    | Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen ein Erbe die Stundung des Pflichtteilsanspruchs verlangen kann. In Abwägung der gegenseitigen Interessen der Pflichtteilsberechtigten einerseits und der pflichtteilsbelasteten Erbin andererseits lehnte das Gericht hier eine Stundung ab. |

     

    Sachverhalt

    Der V hatte seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod des V nahmen dessen Kinder die Enkelin auf Zahlung von Pflichtteilsansprüchen in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, das nun durch die E und ihre Familie mit fünf Kindern zu Wohnzwecken genutzt wird.

     

    Die E beantragte die Stundung des Pflichtteils. Dem treten die Pflichtteilsberechtigten entgegen. Die E habe sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls (2012) als auch im Zeitpunkt der Klageerhebung (2014) noch nicht in dem Haus gewohnt. Weiter habe bereits im Jahr 2013 ein seriöses Kaufangebot für die Immobilie vorgelegen, dass die E nicht weiter verfolgt hatte, sondern für erhebliche finanzielle Mittel die Nachlassimmobilie modernisiert. Weiter sei die E aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse auch in Zukunft nicht in der Lage, die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.