· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Wertbemessung bei der Pflichtteilsberechnung - drei Gutachten, drei unterschiedliche Werte
Legt der Pflichtteilsberechtigte mit Substanz dar, dass der tatsächliche Wert im Zeitpunkt des Erbfalls nicht dem des erzielten Verkaufspreises entspricht, muss der Tatrichter dem nachgehen, soweit es sich nicht um bloße Behauptungen „ins Blaue hinein“ handelt (BGH 8.4.15, IV ZR 150/14, Abruf-Nr. 176400). |
Sachverhalt
Die Erblasserin verstarb im Oktober 2006. Zum Nachlass der Mutter gehörte ein Grundstück, welches der Testamentsvollstrecker im Oktober 2009 für einen Kaufpreis von 1,3 Mio. EUR verkaufte. Der Anspruch richtet sich hier gegen den Insolvenzverwalter, da ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet wurde. Streitig ist, welcher Wert der Pflichtteilberechnung zugrunde zu legen ist, denn für das Grundstück liegen mehrere Gutachten vor:
- Testamentsvollstrecker - Wert 2 Mio. EUR
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