· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Zuwendungsnießbrauch mindert Pflichtteilsergänzungsansprüche
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das LG Kiel hatte sich in seiner Entscheidung vom 2.2.18 mit der Frage zu beschäftigen, ob bei einer Schenkung an eine nichteheliche Lebensgefährtin der Fristlauf gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen gehindert ist. Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt der Lauf der 10-Jahres-Frist nicht vor der Auflösung der Ehe. |
Sachverhalt
Der spätere Erblasser E lebte in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Seine Lebensgefährtin L war noch verheiratet. Beide wohnten in der E gehörenden Immobilie. Ende 1981 bestellte E an seiner Immobilie für die deutlich jüngere L und sich als Gesamtgläubiger ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht, auflösend bedingt durch Beendigung der Lebensgemeinschaft mit der L auf andere Weise als durch den Tod des E.
Ende 1982 schlossen die E und die L die Ehe. Anfang 2014 verstarb E und wurde durch L aufgrund Testaments allein beerbt. Gegenstand des Nachlasses war die nießbrauchbelastete Immobilie. Der Sohn S des E aus erster Ehe macht Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen L geltend. S ist der Ansicht, da die L als Rechtsnachfolgerin im Grundstückseigentum selbst nießbrauchsberechtigt sei, mindere das Nießbrauchsrecht den Wert des Grundstücks nicht. Hilfsweise stützt er seine Forderung auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, weil E der L das Nießbrauchsrecht durch Schenkung eingeräumt habe. Vollzogen worden sei die Schenkung erst mit dessen Tod.
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