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  • 28.06.2023 · Nachricht · Rechtsnachfolge in Gesellschafterstellung

    Nachweisanforderungen für eine Grundbuchberichtigung nach Tod eines eingetragenen GbR-Gesellschafters

    | Die aus zwei Gesellschaftern A und B bestehende GbR war im Grundbuch als Eigentümerin einer Immobilie eingetragen. A kündigte die Gesellschaft, kurz darauf verstarb B und wurde von fünf Erben beerbt. Der Gesellschaftsvertrag der GbR war nur mündlich geschlossen und enthielt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen. Nach den gesetzlichen Regelungen erlischt eine GbR im Falle der Kündigung (§ 723 BGB) und des Todes eines Gesellschafters (§ 727 BGB) nicht, sondern wandelt sich zwecks Auflösung identitätswahrend in eine Abwicklungsgesellschaft um; an die Stelle eines verstorbenen Gesellschafters treten seine Erben. Fraglich ist nun, wie dies dem Grundbuchamt gegenüber nachzuweisen ist. Hiermit hatte sich das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 3.5.23 zu befassen. |