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  • 10.08.2016 · Nachricht · Sozialgericht Stuttgart

    25 Jahre Beziehung und 4 Tage Ehe können die Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegen

    | Liebe allein ist kein Umstand, der geeignet ist, bei einer nur 4 Tage währenden Ehe, die gesetzliche Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI über das Vorliegen einer Versorgungsehe zu widerlegen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Beziehung bereits 25 Jahre andauerte und eine Trauung bis dato keine Rolle gespielt hat (SG Stuttgart 27.5.16, S 6 R 2504/14, noch nicht rechtskräftig). |