· Fachbeitrag · Testament
Auslegung: Sind die Kinder der Cousine und Alleinerbin die Ersatzerben?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG München hatte sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob eine ergänzende Testamentsauslegung zu einer Ersatzerbeneinsetzung führen kann, wenn sämtliche benannten Erben vorverstorben sind. |
Sachverhalt
Die Erblasserin E war verwitwet. Das einzige Kind der E war bereits verstorben. Die E hinterließ ein handschriftliches Testament, in dem sie eine ihrer Cousinen aus der mütterlichen Linie als Alleinerbin bestimmt und zugunsten zweier weiterer Cousinen Vermächtnisse aussprach. Im Ergebnis waren alle drei Benannten gleichwertig bedacht worden. Eine der mit einem Vermächtnis bedachten Cousinen lebte in Kanada. Neben den drei Cousinen aus der mütterlichen Linie waren noch zwei Cousinen aus der väterlichen Linie vorhanden, die jedoch von der E nicht bedacht wurden.
Beim Tod der E war die als Alleinerbin bestimmte Cousine wie auch eine der weiteren Cousinen aus der mütterlichen Linie (Vermächtnisnehmerin) aber bereits verstorben. Fraglich war nun, ob die Kinder der Alleinerbin zu Ersatzerben berufen sind oder ob gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.
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