· Fachbeitrag · Testament
Beziehung zum Lebensgefährten längst beendet ‒ Testament anfechtbar?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Oldenburg hatte sich in seinem Beschluss vom 26.9.22 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Testament zugunsten des Lebensgefährten anfechtbar ist, wenn die Beziehung vor dem Tod des Erblassers beendet worden ist. |
Sachverhalt
Der spätere Erblasser E errichtete Mitte 2005 ein Testament und setzte darin seinen Lebensgefährten LG und seine Tochter T aus erster, geschiedener Ehe zu Erben ein. Mitte 2016 bestellte der E dem LG ein Mitwohnungsrecht an seinem Wohnhaus. Zudem erteilte er ihm eine Vorsorgevollmacht. Ende 2016 wurde der Erblasser aufgrund weit fortgeschrittener Demenz stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut. Mitte 2020 heiratete der LG einen neuen Lebenspartner.
Nach dem Tod des E hat die T das Testament form- und fristgerecht aufgrund eines Motivirrtums angefochten, soweit dort der LG zum Erben bestimmt ist. Sie meint, dass der E bei Kenntnis der Tatsache, dass der LG sich einem neuen Lebensgefährten zuwendet und diesen auch heiratet, sein Testament geändert hätte. Dem folgt das OLG Oldenburg jedoch nicht.
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