26.02.2021 · Nachricht · Testament
Das laienhafte Ehegattentestament – nur schwer auszulegen
| Im Jahr 2011 errichtete der damals 85-jährige Ehemann zusammen mit seiner damals 81-jährigen Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament. Darin war festgehalten: „Wir bestimmen gegenseitig, dass der Überlebende der Alleinerbe des Verstorbenen sein soll. Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten sollen unsere gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen die Erben sein.“ Die Eheleute hatten allerdings weder gemeinsame noch einseitige Abkömmlinge. Und schon wurde es kompliziert. |
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