· Fachbeitrag · Testament
Der durchgestrichene Alleinerbe
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Stuttgart hatte sich in seinem Beschluss vom 25.3.20 mit der Frage zu beschäftigen, welche Auswirkungen bei einem handschriftlichen Testament eintreten, wenn der bisher bestimmte Alleinerbe durchgestrichen, jedoch entgegen der Ankündigung kein neuer Erbe bestimmt wird. |
Sachverhalt
Die verwitwete Erblasserin war kinderlos verstorben. Einzige nähere Verwandte ist ihre Schwester S. Das Nachlassgericht ordnete Nachlasspflegschaft an. Der Nachlasspfleger fand nach umfangreichen Suchaktionen im Wohnhaus der Erblasserin ein privatschriftliches Testament. Darin ist niedergeschrieben: „Zu meinem Erben setze ich ein: XY e. V.“ Später wurden die Worte „XY“ auf der Testamentsurkunde durchgestrichen und räumlich unmittelbar darunter die Worte „Wird noch genannt. 1.12.06“ eingefügt.
S beantragte einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Dem ist der gemeinnützige Verein XY e. V. (eV) mit folgenden Argumenten entgegengetreten:
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