· Fachbeitrag · Testament
Gemeinschaftliches Testament: Durfte Alleinerbin über das Grundstück frei verfügen?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Vorliegend hatte das KG Berlin darüber zu entscheiden, ob die Mutter als Alleinerbin nach dem Tod des Vaters über das Grundstück frei verfügen konnte und damit auch ihrem Enkel unentgeltlich übertragen durfte oder ob sie als befreite Vorerbin das Grundstück allenfalls entgeltlich hätte weiterveräußern dürfen. |
Sachverhalt
In einem handschriftlichen gemeinschaftlichen Testament setzten sich die Ehegatten M und F gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder S und T zu Erben nach dem Überlebenden ein, untereinander zu je 1/2. Nach einer Pflichtteilsstrafklausel folgt eine Regelung, wonach das Grundstück mit Bebauung unbedingt der Sohn S erhalten soll. Nach dem Tod des Ehemanns M beantragte die F einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Der Erbschein wurde erteilt. In der Folgezeit wurde dem S offenbar bekannt, dass seine Mutter bestrebt war, das Hausgrundstück auf den Sohn der T unentgeltlich zu übertragen. Daraufhin beantragte er, den seiner Mutter erteilten Erbschein einzuziehen. Er ist der Auffassung, seine Mutter sei nicht Vollerbin, sondern nur befreite Vorerbin geworden.
F und T reichten im Verfahren eidesstattliche Versicherungen ein. F erklärte, dass sich die Ehegatten bei Testamentserrichtung über Folgendes einig waren: „Wir wollten in erster Linie uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, vorrangig war uns wichtig, uns gegenseitig abzusichern. Der länger Lebende kann, wenn nötig, entscheiden, wenn die Entscheidung zum Besten ist.“ In der eidesstattlichen Versicherung der T heißt es: r„In gemeinsamen Gesprächen, insbesondere während der Krebserkrankung meines Vaters, wurde mir wiederholt bestätigt, dass meine Eltern sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und dass der Längerlebende alle vermögensrechtlichen Entscheidungen treffen darf.“
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