· Fachbeitrag · Testament
Im Eifer des Gefechts: War es der erklärte Wille der Erblasserin, das Testament zu ändern?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Nach einem Familienstreit hatte der Schwiegersohn eine Kopie des handschriftlichen Testaments der Erblasserin zerrissen, zusammengeklebt und mit dem Zusatz versehen, das Testament sei ungültig. Den Vermerk hatte die Erblasserin auch selbst unterzeichnet. Die Parteien streiten nun, ob die Erblasserin ihr Testament tatsächlich widerrufen hatte. |
Sachverhalt
Die spätere Erblasserin E errichtete ein handschriftliches Testament, in dem sie die eine Tochter G ‒ die sich jahrelang um die Eltern gekümmert hatte ‒ als Alleinerbin bestimmte und die andere Tochter B auf den Pflichtteil verwies. Die E hatte sodann der G das Testament zur Verwahrung übergeben.
In der Folgezeit kam es bei einem Familientreffen im Beisein der Mutter zu einem Streit zwischen den Töchtern und insbesondere mit dem Ehemann der B. Auf einer Kopie des Testaments schrieb der Ehemann der B den Zusatz „Dieses Schreiben wird für ungültig erklärt. 27.05.2014“; es folgen die Unterschriften der E, der Kinder und des Ehemanns der B. Weiter hatte der Ehemann der B eine Kopie des Testaments zerrissen und später wieder zusammengeklebt. In dieser Kopie des Testaments wurden Textpassagen durchgestrichen, unklar ist jedoch, ob diese von der E selbst oder von dem Ehemann der B gestrichen wurden.
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